Wie Sie sich im Falle eines Autodiebstahls richtig verhalten

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Autodiebstähle kommen häufiger vor, als man zunächst annehmen mag. Allein im letzten Jahr wurden rund 16.500 gestohlene Fahrzeuge gemeldet. Das kostet die Versicherungsgesellschaften jährlich mehrere Hundert Millionen Euro. Doch was sollten Sie tun, wenn Ihr Auto entwendet wurde und welche Leistungen erbringt Ihre Autoversicherung?

Diebstahl zur Anzeige bringen

Sobald Sie feststellen, dass Ihr Auto gestohlen wurde, sollten Sie umgehend eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Vergewissern Sie sich jedoch zuvor, dass Ihr Auto nicht abgeschleppt wurde. Dies können Sie über das örtliche Ordnungsamt oder die Polizei in Erfahrung bringen.

Für die Anzeige bei der Polizei benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (der frühere Fahrzeugschein) sowie Ihren Personalausweis. Die schriftliche Diebstahlanzeige muss dann auch schnellstmöglich der Versicherung vorgelegt werden, da Diebstähle sofort gemeldet werden müssen. Anschließend sollten Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle abmelden. Hierfür benötigen Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (der frühere Fahrzeugbrief).

Befanden sich wichtige Dokumente oder Wertgegenstände im Auto? Leiten Sie auch hier, wenn nötig, erforderliche Schritte ein, wie beispielsweise das Sperren von Bank- oder Kreditkarten.

Was zahlt die Versicherung bei einem Autodiebstahl?

Um gegen Diebstahl versichert zu sein, brauchen Sie mindestens eine Teilkaskoversicherung. Die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung reicht leider nicht aus. Ist der Diebstahl nicht auf Ihr eigenes Verschulden zurückzuführen, zahlt Ihre Autoversicherung die entstandenen Kosten.

Damit Sie den Diebstahl als Schadensmeldung aufgeben können, benötigt Ihre Versicherung in der Regel die Abmeldung seitens der Zulassungsstelle, die schriftliche Diebstahlanzeige bei der Polizei, Teil I und II der Zulassungsbescheinigung sowie sämtliche Autoschlüssel. Wenn Sie für die Zeit, in der die Versicherung den Fall prüft, ein Übergangsfahrzeug in Anspruch nehmen, übernimmt die Versicherung die Kosten dafür in der Regel nicht.

Auch wenn lediglich ins Auto eingebrochen und dabei Teile des Inventars entwendet wurden, springt die Teilkaskoversicherung ein. Bei abgeschlossener Vollkaskoversicherung sind Sie natürlich ebenso abgesichert.

Was passiert, wenn das Auto gefunden wird?

Kann Ihr Auto innerhalb einer Frist von vier Wochen ausfindig gemacht werden, entfällt der Anspruch auf das Geld von der Versicherung. Die Abholung muss selbst organisiert werden, es sei denn, der Rücktransport ist Teil der Versicherungsbedingungen. Taucht Ihr Wagen erst nach vier Wochen wieder auf, gehört es der Versicherung, nachdem sie Ihnen den Schaden bereits erstattet hat. Ein Rückkauf ist jedoch in vielen Fällen möglich.

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