Viele Selbstständige machen sich um ihr Alter Sorgen. Man hat persönlich noch nicht viel für die Altersvorsorge getan und ist sich unsicher, ob das Geld später einmal ausreichen wird. Aus diesem Grund sucht man Lösungen und Wege, damit das Worst-Case-Szenario nicht eintrifft. Selbstständige sind oft nicht über die gesetzliche Rentenkasse versichert und die Bundesregierung schreibt dies auch nicht vor. Deshalb müssen sich Selbstständige privat eigenständig darum kümmern.
Rürup Rente
Eine Möglichkeit der Vorsorge ist eine Rürup-Rente (Basis-Rente). Diese findet man in verschiedenen Ausrichtungen, egal ob in klassischer Form, mit direkten Investmentfonds oder als eine fondabhängige Rentenversicherung. Zwar werden vom Staat keine Zulagen hinzugegeben, dagegen profitiert man von vielreichenden Steuervorteilen. Die eingezahlten Beiträge lassen sich am jeweils Jahresende als Sonderausgaben beim zu versteuernden Einkommen absetzen. Allerdings gibt es derzeit eine maximale Höhe von 25147 EUR bei Alleinstehenden und 50294 EUR bei Verheirateten. Diese wird jedoch vom Finanzamt nur zu 90 % berücksichtigt, soll aber bis 2025 stetig auf 100 % ansteigen. Man sollte zudem beachten das die Rürup-Rente nicht übertragbar, vererbbar und kündbar ist, das heißt, es handelt sich um eine starre Versicherungspolice. Man kann immerhin die Beiträge einige Monate ruhen lassen, am Ende der Laufzeit werden diese jedoch vollständig versteuert. Hier gibt es einen interessanten Beitrag zu den Rürup Renten Steuervorteilen.
Private Rentenversicherung
Eine weitere Option der Altersvorsorge sind private Rentenversicherungen. Viele Finanzdienstleister und Banken bieten eine solche Dienstleistung an. Im Vergleich zur Rürup-Rente sind die monatlichen Beiträge um einiges flexibler. So kann man diese nach Bedarf individuell anpassen und ebenso ruhen lassen. Bei Vertragsende hat man zudem Entscheidungsfreiheit, ob das Angesparte in Raten oder in einer Summe ausgezahlt werden soll. Zwar können Sparer zurzeit aufgrund niedriger Zinsen, keine hohen Zinserträge erwarten, dennoch gibt es auch hier steuerliche Vorteile zu finden. Die Zahlungen sind nämlich ausschließlich im Umfang ihres Ertragsanteils bei Renteneintritt steuerlich verpflichtend.
Aktien
Für etwas risikobereitere Anleger kann das Geld in Aktien investiert werden. Dabei ist es ratsam das Geld breit gestreut zu investieren, da so die Chance auf eine höhere Rendite steigt. Rückt dann die Rente immer näher, kann Geld nach und nach entnommen werden. Außerdem empfiehlt es sich kurz vor Renteneintritt das Geld in sichere und gut bewertete Anlagen umzuschichten, um das Risiko zu mindern. Aktien verursachen einen etwas höheren Kosteneinsatz, allerdings sind die möglichen Renditen deutlich höher als bei anderen, vergleichbaren Anlagen.
Immobilien
Wer als Selbstständiger gut verdient, für denjenigen könnten Immobilien eine gute Alternative sein. Günstige Bauzinsen unterstützen zudem das Vorhaben. Wer sein Wunschobjekt bis zum Renteneintritt abbezahlt, erspart sich im Rentenalter teure Miete. Darüber hinaus kann die eigene Immobilie vermietet werden, was zusätzliche Einnahmen bringt. Des Weiteren lässt sich die bezahlte Immobilie jederzeit verkaufen und man kann sich ein Nießbrauchrecht eintragen lassen.
Gesetzliche Rente
Grundsätzlich können auch Selbstständige freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Allerdings müssen diese sich anfangs entscheiden, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchten oder eher die Optionen einer Rürup-Rente verfolgen. Die Höhe und Anzahl der Beiträge bestimmt dann der Selbstständige selbst, wobei ein Mindestbeitrag geleistet werden muss. Es gibt ebenso einen maximalen Beitrag, der auf einer Beitragsbemessungsgrenze basiert, die jedes Jahr neu bestimmt wird. Außerdem kann der Selbstständige entscheiden, ob er die Beiträge in Monatsraten oder jährlich bezahlen will. In der Regel hat man danach erst einen Anspruch, sofern 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. Fehlen nur noch einige Monate, empfiehlt es sich, die freiwilligen Beiträgen zumindest einzuzahlen bis man die 5 Jahre erreicht hat.