Da es heutzutage nicht mehr ausreicht, die Vorteile eines Produktes oder einer Marke hervorzuheben, um den Verkaufserfolg zu gewährleisten, werden mittlerweile sogenannte „Markenbotschafter“ eingesetzt. Hierbei handelt es sich häufig um Influencer, die die Produkte auf Instagram, Facebook und Co. bewerben. Doch auch für sie gelten Vorschriften, an die sie sich halten müssen. Andernfalls folgen hohe Sanktionen. Der folgende Text klärt auf.
– Gastartikel von Isabel Frankenberg
Unter einem Influencer versteht man eine Person, die andere aufgrund ihres Handelns beeinflusst. Der Begriff leitet sich von dem englischen Verb „to influence“ ab und bedeutet so viel wie „beeinflussen“. Seit 2007 taucht er immer wieder in Zusammenhang mit verschiedenen sozialen Netzwerken auf. Grund dafür ist, dass es sich bei Influencern um Prominente, Künstler, Sportler, Schauspieler, Blogger oder auch YouTuber handelt, die über ein großes Netzwerk verfügen. Durch ihre hohe Anzahl an Follower und Fans werden sie zu Meinungsbildern. Sie gelten als authentisch und glaubwürdig und wirken daher wie Stars zum Anfassen.
Gerade junge Käufer lassen sich häufig durch die Meinung eines Influencers beeinflussen. Dieses Potential haben mittlerweile auch Unternehmen erkannt, welche die Meinungsmacher gezielt für ein sogenanntes „Influencer-Marketing“ anwerben und damit die Entscheidung ihrer Käufer beeinflussen. Ziel ist es zudem den Bekanntheitsgrad des Produktes oder der Marke zu erhöhen.
Das Influencer-Marketing wird bei Unternehmen immer beliebter und gilt mittlerweile als Marketingmethode der Zukunft. Jedoch handelt es sich auch hierbei um eine Art Werbung, die zu Problemen für das Unternehmen und die Internet-Prominenz führen kann.
Verschleierung der Werbung ist strafbar
Von Unternehmen gesponserte Beiträge müssen auch über die sozialen Netzwerke klar als solche erkennbar sein. Das ist jedoch nicht immer der Fall, so dass es sich um eine Verschleierung der Werbung handelt. Diese ist in Deutschland laut konkreten Vorgaben und Vorschriften, wie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Telemediengesetz (TMG), verboten.
Liegt eine Schleichwerbung vor, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro gerechnet werden. Gleiches gilt bei fehlender Rundfunklizenz. Zudem können andere Wettbewerber Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft oder Schadensersatz geltend machen.
Noch härtere Strafen erwarten die Influencer, wenn diese gegen das Kunsturheberrecht vorstoßen. Auf diese Rechtsverletzung kann neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr folgen. Diese erhöht sich sogar auf fünf Jahre, wenn es sich um eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung handelt. Verstößt der Influencer zudem gegen die Richtlinien der Social-Media-Plattform, hat dies unter Umständen die Schließung seines Kontos zur Folge.
Weitere Informationen zum Thema „Urheberrecht bei Social Media“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.urheberrecht.de viele weitere Informationen, Ratgeber und eBooks zu Themen, wie Torrent-Seiten, illegales Streaming oder Urheberrecht bei Fotos.
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